Kann ein erwachsener Mensch seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln, kann eine gesetzliche Betreuung durch ein Betreuungsgericht eingerichtet werden. Gründe hierfür können psychische Erkrankungen oder eine geistige sowie seelische Behinderung sein. Die Aufgabenbereiche, in denen die rechtliche Betreuung erforderlich ist, legt das Gericht nach Anhörung der Betroffenen fest.
Betreuungen sollen grundsätzlich ehrenamtlich geführt werden. Für zeitlich aufwändige oder fachlich schwierige Betreuungen können selbständig tätige Betreuer*innen oder Mitarbeiter*innen eines Betreuungsvereins bzw. einer Behörde eingesetzt werden.
Betreuungsvereine unterstützen ehrenamtliche Betreuer*innen bei ihrer Arbeit.
Ca. 70% der Betreuungsvereine in Niedersachsen sind Mitglied in einem Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Deshalb wurden Qualitätsstandards für Betreuungsvereine erarbeitet, deren Umsetzung den Mitgliedern empfohlen wird.
Eine Auflistung aller niedersächsischen Betreuungsvereine finden Sie hier.
Eine Erläuterung der Arbeit von Betreuungsvereinen in leichter Sprache finden Sie hier.